Einsatz von Fremdpersonal – Neues Recht zum 1. April 2017

Unternehmen sind auf Flexibilität angewiesen. Dazu gehört auch, dass sie entscheiden, welche Leistungen sie selbst erbringen und wann sie auf Fremdpersonal zurückgreifen – sei es durch Werkverträge oder den Einsatz von Zeitarbeitnehmern.

Zum 1. April 2017 treten für beide Einsatzformen neue rechtliche Rahmenbedingungen in Kraft. So werden unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer sowie der „Equal Pay“-Grundsatz festgeschrieben.

In Kooperation mit ARBEITGEBER KÖLN stellt die IHK Köln in einer kostenlosen Informationsveranstaltung die neuen Regelungen vor, damit Unternehmen sich rechtzeitig auf die Änderungen einstellen und gegebenenfalls Anpassungen in ihren Unterlagen und betrieblichen Abläufen vornehmen können. Referenten sind Walter Korte, Geschäftsführer unternehmer.nrw, und Helmut Hoffmann, Regionalsprecher der Personaldienstleister.

Das Programm finden Sie hier.

Melden Sie sich bitte online bis zum 29.01.2017 an unter www.ihk-koeln.de Dokumentennummer 138441.

Für Informationen steht Ihnen Frau Iris Behr (iris.behr@koeln.ihk.de | T 0221 1640-0) zur Verfügung.