NRW-Metallarbeitgeber: Forderungsempfehlungen der IG Metall „unverträglich für M+E-Standort Nordrhein-Westfalen“
Präsident Kirchhoff: „Zukunft sichern statt zu teuer werden“
Als „unverträglich für den M+E-Standort Nordrhein-Westfalen“ haben die nordrhein-westfälischen Metallarbeitgeber die Forde-rungsempfehlung der Großen Tarifkommission der IG Metall NRW nach Einkommensverbesserungen in einem Korridor von um die 6 Prozent für die 700.000 Beschäftigten des größten Industrie-zweigs in NRW zurückgewiesen. Der Präsident des Verbandes der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen (METALL NRW), Arndt G. Kirchhoff, forderte am Donnerstag in Düsseldorf eine Fortsetzung der von Vernunft geprägten Tarifpolitik des ver-gangenen Jahres. „Da hat das Paket aus Kostenbelastung (2,45 Prozent), Laufzeit (21 Monate) und Flexibilität (Differenzierung für schwächere Unternehmen) für das Gros der Unternehmen ge-passt“, betonte Kirchhoff. Vor diesem Hintergrund seien die Vor-stellungen der IG Metall für die Tarifrunde 2018 „gleichermaßen unvernünftig wie realitätsfern“. Das Tarifniveau in der deutschen M+E-Industrie habe sich seit 2006 um fast ein Drittel erhöht, M+E-Beschäftigte in NRW verdienten durchschnittlich rund 55.000 Euro im Jahr. Die Bewältigung der hierzulande anhalten-den Investitionsschwäche und der „Jahrhundert-Herausforderung Digitalisierung“ erforderten mehr denn je eine wettbewerbsorien-tierte Tarifpolitik, die die M+E-Standorte in Nordrhein-Westfalen nicht gefährde. Außerdem bereiteten die erheblichen politischen und wirtschaftlichen Risiken auf den Weltmärkten der exportab-hängigen M+E-Industrie zunehmend große Sorgen. „Wir müssen unsere Zukunft sichern und dürfen nicht zu teuer werden“, erklärte Kirchhoff.
Mit Blick auf die Vorstellungen der IG Metall zur Neuregelung der Arbeitszeiten sagte der NRW-Metallarbeitgeberpräsident, für die Unternehmen sei mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung ei-ne unabdingbare Voraussetzung dafür, Beschäftigten mehr Zeit-souveränität zuzugestehen. „Der Maßstab für die Arbeitszeitge-staltung muss Wettbewerbsfähigkeit und Krisentauglichkeit sein“, betonte Kirchhoff. Eine Absage erteilte Kirchhoff der Forderung der Gewerkschaft, Lohnzuschüsse bei reduzierten Arbeitszeiten in bestimmten Fällen zu gewähren. Das verletze nicht nur das all-gemein anerkannte Prinzip von Leistung und Gegenleistung, son-dern sei auch ungerecht gegenüber jenen Arbeitnehmern, die nicht in den Genuss dieses Privilegs kommen würden. Er setze auf eine Lösung, mit der die betrieblichen Erfordernisse der Un-ternehmen und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer in Einklang gebracht werden kann.
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