Interview mit Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger zu den Streiks der IG Metall

Erschienen am 11.01.2018 in der Süddeutschen Zeitung:

 

Herr Dulger, sind die Streiks der IG Metall rechtswidrig?

Bei der Frage der Rechtswidrigkeit geht es letztlich um eine Forderung der Gewerkschaft: dass Beschäftigte, die künftig ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, dafür auch noch teilweise einen Lohnausgleich erhalten sollen. Die können wir so nicht erfüllen. Es würde bedeuten, dass ihr Stundenlohn höher wäre als bei den Beschäftigten, die 35 Stunden arbeiten oder schon vor längerem beschlossen haben, Teilzeit zu arbeiten.

Sind die Streiks also rechtswidrig?

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist: Streiks für ein rechtswidriges Ziel sind  rechtswidrig. Aber unser Ziel ist es, die Auseinandersetzung am Verhandlungstisch zu lösen, und nicht im Gerichtssaal. Der Gang zum Gericht wäre wirklich die Ultima ratio. Für die IG Metall wäre das eine große Gefahr. Wenn wir Recht bekämen, wäre sie den Unternehmen gegenüber schadenersatzpflichtig, weil sie ja diese Streiks beschlossen hat und durchführt. Wir können einen rechtswidrigen Tarifvertrag nicht unterschreiben – weil wir damit die Unternehmen einem Risiko der Klage aussetzen würden. Ein Mitarbeiter, der keinen Lohnausgleich bekommt, könnte ja künftig sagen: Ich werde diskriminiert, also verklage ich mein Unternehmen. Das Arbeitsgericht würde ihm Recht geben, weil das Unternehmen ja einen rechtswidrigen Tarifvertrag anwendet.

Wenn das so ist, warum versuchen  Sie dann nicht, die Streiks verbieten zu lassen?

Wie gesagt, das sollte immer die Ultima Ratio sein. Ein Streik übrigens auch. Aber die IG Metall hat dieses Instrument ja völlig ritualisiert. Ich befürchte, dass die Warnstreiks alle schon organisiert sind, bevor das erste Wort verhandelt ist. Und dann wird ein Programm abgespult, um sich selbst ihre eigene Stärke zu zeigen.

Mit anderen Worten: Die zweistündigen Warnstreiks jetzt nehmen Sie noch hin. Sollte die IG Metall aber in wenigen Wochen zu  24-Stunden-Streiks ausrufen, würden Sie sich wehren.

Wir starten an diesem Donnerstag in die dritte Verhandlungsrunde, in Baden-Württemberg. Diesen Termin möchte ich jetzt noch abwarten, hören, was dort passiert. Wir haben den Beschäftigten zwei Prozent mehr Geld angeboten, also eine Steigerung des Reallohns.

Aber die Kernforderung der IG Metall diesmal ist die Absenkung der Arbeitszeit auf 28 Stunden, flankiert von Lohnausgleich. Und noch nie hat die IG Metall auf eine Forderung einfach so verzichtet. Müssen Sie sich da nicht nur juristisch, sondern auch inhaltlich etwas einfallen lassen?

Klar ist, am Ende einer Auseinandersetzung wird immer ein Kompromiss stehen. Je länger die IG Metall auf der absoluten Erfüllung ihrer Forderung besteht, umso schwieriger wird es hinterher für sie, ihren Mitgliedern den  Kompromiss zu erklären.

Könnten Sie sich auf die 28-Stunden-Woche einlassen, wenn die IG Metall auf den Lohnausgleich verzichten und zugleich für mehr Arbeitnehmer als bisher  eine längere Arbeitszeit als die üblichen 35 Stunden gestatten würde?

Der Lohnausgleich ist illegal, und den Fachkräftemangel würde er noch verstärken. Wir können immer über flexiblere Arbeitszeiten sprechen, aber nur dann, wenn es nicht nur nach unten, sondern auch nach oben gehen kann: Wenn Beschäftigte länger arbeiten dürfen, können wir auch darüber reden, wie Einzelne weniger arbeiten können. Übrigens ist der Anspruch auf eine 28-Stunden-Woche längst gesetzlich geregelt. Wenn Sie Kinder oder pflegebedürftige Angehörige haben, können Sie jederzeit zu Ihrem Arbeitgeber gehen, einen sozialen Härtefall geltend machen und sagen, dass Sie nur noch vier Tage in der Woche arbeiten können. Sie kriegen dann aber auch nur noch vier Tage bezahlt.

Der Unterschied zur Forderung der IG Metall ist allerdings, dass Sie nicht nach spätestens zwei Jahren einen Anspruch haben, wieder auf 35 Stunden zu erhöhen.

Die IG Metall will Wege beschreiten, die schon lange gegangen werden. Wenn Sie wieder zurück in Vollzeit wollen, haben die Betriebe bisher noch immer eine Lösung gefunden. Vielleicht haben Sie mal eine Wartezeit, doch in den meisten Fällen funktioniert’s.

Tut es Ihnen ein bisschen leid, dass Sie zum Ende der vergangenen Wahlperiode das Projekt der Arbeitsministerin Nahles verhindert haben, ein gesetzliches Rückkehrrecht aus der Teilzeit zu schaffen? Dann wäre die Forderung der IG Metall nun gegenstandslos.

Ich wollte das Gesetz in der Tat nicht. Aber dass ich es verhindert hätte – mit so viel Ruhm möchte ich mich jetzt nicht übergießen. Befristungen von Jobs und die Zeitarbeit sind uns in der vergangenen Wahlperiode erschwert worden, wir hätten betrieblich nicht auch noch das Rückkehrrecht aus Teilzeit verkraften können. Es ist doch so: Wenn jemand seine Arbeitszeit um sieben Stunden reduziert, finde ich  niemanden, der nur diese sieben Stunden arbeiten will. Also sehe ich zu, dass ich aus den reduzierten Arbeitsstunden mehrerer Mitarbeiter eine Stelle für jemanden neuen schaffe. Und wenn jetzt ein Beschäftigter  sofort darauf bestehen könnte, wieder zurück auf 35 Stunden zu gehen: Was mache ich denn dann mit dem Neueingestellten?