Tarifpolitik mit Augenmaß

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften handeln gemeinsam Tarifverträge über Entgelte, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen aus.

Die rechtliche Basis dafür bilden Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie das Tarifvertragsgesetz. Tarifverträge und ihre praktische Umsetzung in den Betrieben sind wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. kölnmetall setzt sich daher mit aller Kraft für eine Tarifpolitik mit Augenmaß ein. Denn nur mit moderaten Lohnabschlüssen und modernen Tarifverträgen stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitgliedsbetriebe.

RECHTLICHE GRUNDLAGE

Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig […]

Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz

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