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ERA – das Entgeltrahmenabkommen

Über hunderte von Jahren wurde zwischen Arbeitern, die Lohn erhalten, und Angestellten, die Gehalt verdienen, unterschieden. Diese Bezeichnungen spiegeln aber nicht mehr die industrielle Arbeitswelt von heute wider. In der Metall- und Elektroindustrie gilt seit 2003 – in NRW seit 2004 – ein einheitliches Tarifwerk für alle Beschäftigtengruppen, das Entgeltrahmenabkommen (ERA). Statt von Arbeitern, Angestellten und Meistern wird nun von Beschäftigten gesprochen.

Wichtiger noch: Mit ERA wurde ein einheitlicher, transparenter und fairer Bewertungsmaßstab zur Entgeltermittlung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. Die tarifliche Entgeltsystematik wurde mit ERA auf eine moderne und zukunftsfeste Basis gestellt. Hierdurch sind größere betriebliche Gestaltungsspielräume möglich, zum Beispiel durch neue Entgeltmethoden (Zielvereinbarung u. v. a.) und leistungsbezogene Vergütungssysteme.

 

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