Flächentarifverträge

Von der Fläche zum Betrieb: Für jeden die passende Lösung. Entgelte, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen werden in Deutschland meist kooperativ geregelt. Neben Firmentarifverträgen, bei denen Arbeitgeber und Gewerkschaft direkt miteinander verhandeln, werden vor allem Branchentarifverhandlungen geführt. Diese können entweder bundesweit oder regional stattfinden. Einigen sich die Tarifpartner in einer Region, wird dies meist als „Pilotabschluss“ bezeichnet und von den anderen Regionen übernommen. Es kommt zu einem Flächentarifvertrag.

Der Flächentarifvertrag basiert auf dem Prinzip der Solidarität und der Partnerschaftlichkeit. Bis heute prägt er die Rahmenbedingungen in der Metall- und Elektroindustrie. Tarifverträge regeln dabei nicht nur Entgelte, sondern das gesamte Arbeitsleben, angefangen von der Ausbildung bis hin zur Altersteilzeit.

Eine verantwortungsvolle Tarifpolitik mit Augenmaß ist unsere Hauptaufgabe. In Ihrem Auftrag gestalten wir gemeinsam mit dem Landesverband METALL NRW die kollektiven Arbeitsbedingungen und führen mit der IG Metall Tarifverhandlungen. Dabei vertreten wir die Arbeitgeberinteressen mit Nachdruck. Auch im Streikfall lassen wir Sie nicht allein – auf den Verband und die Solidarität der Mitglieder ist Verlass.

Der Flächentarifvertrag ist in den letzten Jahren immer flexibler geworden, zudem erweitern Öffnungsklauseln den Raum für betriebliche Lösungen. Bei der Umsetzung der Tarifverträge im Betrieb begleiten wir Sie: Durch Beratung, die Entwicklung individueller Strategien oder im Verhandlungsprozess.

Unseren Mitgliedern ohne Tarifbindung stehen wir in gleicher Weise mit Rat und zur Seite. Wir beraten bei individuellen tarifvertraglichen Lösungen, wie einem Haustarifvertrag, oder unterstützen bei der betriebsspezifischen Entgeltgestaltung.

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