Seminar: Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat am 21. Januar

Ihr Betriebsverfassungsgesetz,

Tarifverträge und Betriebsvereinbarungenen – Tipps und Empfehlungen für die Praxis



Inhalte:
▪ Welche Rechte hat der Betriebsrat?
▪ Wann muss wer wozu angehört, informiert oder unterrichtet werden?
▪ In welchen betrieblichen Gremien treffen die Betriebsparteien zu welchen Themen aufeinander – freiwillig oder aufgrund der tariflichen Regelungen und des Gesetzes?
▪ Wann übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Schulung und Weiterbildung des Betriebsrats – und in welchem Umfang?
▪ Was muss bei der Gestaltung einer Betriebsvereinbarung beachtet werden?
▪ Und was ist eigentlich eine Einigungsstelle?

Diese und andere Fragen werden anhand von Fallbeispielen praxisnah erörtert. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wesentlichen Themengebiete aus dem Betriebsverfassungsrecht und zu beachtende Regelungen aus den Tarifverträgen sowie Tipps für den täglichen Umgang mit dem Betriebsrat.